AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Affluent – Pier De Mite | Stand: März 20261. Geltungsbereich & Vertragsparteien
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungsbeziehungen zwischen Affluent, vertreten durch Pier De Mite, Karl-Marx-Allee 139, 10243 Berlin (im Folgenden „Affluent“) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) gemäß § 14 BGB. Vertragsschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung, in unternehmerischer Eigenschaft zu handeln.
1.3 Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil – auch dann nicht, wenn Affluent ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss & Leistungsumfang
2.1 Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung eines Angebots, oder
- eine eindeutige mündliche oder digitale Bestätigung des Kunden – einschließlich per E-Mail, WhatsApp oder vergleichbaren Kommunikationswegen sowie mündlicher Zusagen in Meetings oder Gesprächen.Affluent ist berechtigt, mündliche Vereinbarungen unverzüglich schriftlich zu dokumentieren (z. B. per E-Mail-Zusammenfassung). Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Abweichungen von dieser Dokumentation innerhalb von 2 Werktagen schriftlich zu rügen. Bleibt eine Rüge aus, gilt der dokumentierte Inhalt als verbindlich vereinbart.
2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell erstellten Angebot. Nachträgliche Änderungswünsche sind nur verbindlich, wenn Affluent diese schriftlich bestätigt. Ein Anspruch des Kunden auf Erweiterung des Leistungsumfangs besteht nicht.
2.3 Affluent ist berechtigt, Teilleistungen an qualifizierte Subunternehmer oder Freelancer zu vergeben. Die Gesamtverantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt bei Affluent.
2.4 Affluent ist berechtigt, KI-gestützte Produktionsmethoden, intern entwickelte Templates und Werkzeuge einzusetzen. Hieran entstehen keine Rechte des Kunden.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden3.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und in gebrauchsfähiger Form zur Verfügung zu stellen.
3.2 Der Kunde benennt zu Projektbeginn eine entscheidungsbefugte Kontaktperson. Ist diese Person nicht erreichbar oder nicht entscheidungsbefugt, gehen daraus entstehende Verzögerungen zu Lasten des Kunden.
3.3 Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern den Projektzeitraum entsprechend und entbinden Affluent von vereinbarten Lieferterminen. Anfallende Mehrkosten (z. B. Stillstandskosten für gebuchtes Equipment, Crew-Stunden oder Locations) werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
3.4 Der Kunde sichert zu und garantiert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Materialien (Logos, Musik, Bildmaterial, Personenaufnahmen, Locations, Markenzeichen) frei von entgegenstehenden Rechten Dritter sind oder dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt Affluent von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen, vollständig frei – einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.4. Vergütung & Zahlungsbedingungen4.1 Einzelprojekte: 50 % des vereinbarten Nettohonorars sind bei Auftragserteilung als Anzahlung fällig. Die verbleibenden 50 % sind spätestens 15 Kalendertage nach Abschluss des letzten Drehtags fällig – unabhängig von noch ausstehenden Feedbackrunden oder Schnittversionen. Kann kein Drehtag stattfinden, weil der Kunde innerhalb von 30 Kalendertagen nach Auftragserteilung keinen Termin benennt oder ermöglicht, ist die zweite Rate spätestens 15 Kalendertage nach Ablauf dieser Frist fällig.
4.2 Retainer-Modelle: Die monatliche Vergütung ist jeweils im Voraus zu Beginn des Leistungsmonats fällig. Der erste Monatsbeitrag ist bei Vertragsunterzeichnung zu entrichten.
4.3 Alle ausgewiesenen Honorare verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.4 Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten für externes Equipment, Locations oder Besetzung werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, und sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Kalendertagen fällig.
4.5 Zahlungsverzug: Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Affluent ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40 € je Mahnung zu berechnen. Affluent ist ferner berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen einzustellen; daraus entstehende Projektverzögerungen gehen nicht zu Lasten von Affluent.
4.6 Solange offene Rechnungen bestehen, ruht das Nutzungsrecht des Kunden an allen gelieferten Inhalten vollständig. Eine kommerzielle oder sonstige Nutzung nicht vollständig bezahlter Inhalte ist nicht gestattet und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
4.7 Affluent ist berechtigt, Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis jederzeit an Dritte abzutreten – insbesondere an Factoring-Unternehmen oder Inkassodienstleister – ohne dass es der Zustimmung des Kunden bedarf. Der Kunde wird über eine Abtretung informiert.
5. Stornierung & Ausfall
5.1 Stornierungen und Terminverschiebungen bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich gegenüber Affluent direkt zu erklären.
5.2 Mit Vertragsschluss und Anzahlung entsteht eine verbindliche Zahlungsverpflichtung für das vollständige vereinbarte Honorar. Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags ist das Gesamthonorar in voller Höhe fällig – unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und unabhängig davon, ob Produktionsleistungen bereits erbracht wurden.
5.3 Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die fällige Gesamtvergütung angerechnet, nicht erstattet.
5.4 Affluent ist verpflichtet, im Falle einer Stornierung ersparte Aufwendungen gegenzurechnen (§ 648 BGB). Diese werden pauschal mit 15 % des Gesamthonorars angesetzt, sofern keine höheren tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher sind.
6. Korrekturen, Feedback & Abnahme6.1 Im vereinbarten Honorar sind zwei Korrekturschleifen in der Postproduktion enthalten.
6.2 Als eine Korrekturschleife gilt eine vollständige, gesammelt übermittelte Runde von Änderungswünschen zu einer Schnittversion. Sequenziell nachgereichtes Feedback zu bereits adressierten Punkten sowie strukturelle Konzeptänderungen nach Produktionsbeginn gelten als neue Korrekturschleife und werden mit 90 € netto pro Stunde, mindestens einer Stunde, berechnet.
6.3 Feedback ist innerhalb von 5 Werktagen nach Übermittlung des jeweiligen Entwurfs schriftlich einzureichen. Geht innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung ein, gilt der Entwurf als abgenommen im Sinne von § 640 BGB. Affluent weist den Kunden bei Übermittlung jedes Entwurfs ausdrücklich auf diese Frist und die Abnahmefiktion hin.
6.4 Wesentliche Änderungen am Projektumfang, am Konzept, an der Zielgruppe oder am Format nach Produktionsbeginn gelten als neuer Auftrag und werden gesondert berechnet.
7. Urheberrecht & Nutzungsrechte
7.1 Affluent ist Urheber sämtlicher im Rahmen des Projekts erstellten Werke. Affluent behält alle Urheberrechte sowie alle Rechte am Rohmaterial, an Rohschnitten und nicht freigegebenen Zwischenversionen. Diese werden dem Kunden nicht überlassen.
7.2 Nach vollständiger und vorbehaltloser Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt Affluent dem Kunden ein einfaches, nicht exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den finalen Produktionen ein – zur Nutzung für eigene Marketing-, Vertriebs- und Kommunikationszwecke, einschließlich der Weitergabe an beauftragte Dritte (z. B. Agenturen oder Medienplattformen).
7.3 Jede darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere die Lizenzierung an Dritte zu Erwerbszwecken, die Nutzung in politischer Werbung oder der Weiterverkauf – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Affluent.
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferten Inhalte in einer Weise zu verändern, die den Ruf oder die künstlerische Integrität von Affluent beeinträchtigt.
8. Referenznutzung & EigenwerbungAffluent ist berechtigt, folgende Inhalte zu Eigenwerbezwecken zu nutzen (z. B. Website, Portfolio, Social Media, Pitch-Dokumente, Awards-Einreichungen, Pressemitteilungen):- die produzierten Inhalte sowie Name und Logo des Kunden
- Aussagen, Zitate und Feedback des Kunden – gleich ob schriftlich, mündlich oder in Aufnahmen (z. B. aus Meetings, Calls, Video-Testimonials oder Chat-Nachrichten)
- Projektergebnisse, Kennzahlen und Erfolge, die der Kunde im Rahmen der Zusammenarbeit kommuniziertMöchte der Kunde einzelne oder alle dieser Nutzungen ausschließen, muss er dies vor Vertragsschluss schriftlich mitteilen. Eine nachträgliche Untersagung entfaltet Wirkung ausschließlich für künftige Veröffentlichungen; bereits erfolgte Nutzungen bleiben davon unberührt.
9. Vertraulichkeit
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen – insbesondere Geschäftsdaten, Strategien, Kundenlisten, Preise, Konzepte und interne Prozesse – streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
9.2 Diese Pflicht gilt für die Dauer der Zusammenarbeit sowie für 24 Monate nach Vertragsende.
9.3 Ausgenommen sind Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder es ohne Verletzung dieser Pflicht werden, sowie Informationen, zu deren Offenlegung eine Partei gesetzlich verpflichtet ist.
10. Abwerbeverbot & Vertragsstrafe
10.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und für 24 Monate nach Vertragsende keine Mitarbeitenden, Freelancer, Kreativschaffenden oder Kooperationspartner von Affluent direkt oder indirekt zu kontaktieren, abzuwerben oder zu beauftragen – gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich und unabhängig davon, ob die Initiative vom Kunden oder der betreffenden Person ausgeht.
10.2 Bei schuldhaftem Verstoß gegen dieses Verbot ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € (fünfundzwanzigtausend Euro) je Verstoß zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist sofort fällig. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten; gezahlte Vertragsstrafen werden auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Affluent behält sich vor, im Einzelfall einen höheren nachgewiesenen Schaden geltend zu machen.
11. Haftung
11.1 Affluent haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt – maximal auf die Höhe des im betreffenden Projekt vereinbarten Nettohonorars.11.3 Im Übrigen ist die Haftung von Affluent – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies umfasst insbesondere entgangenen Gewinn, Reputationsschäden, mittelbare Schäden und Folgeschäden.
11.4 Affluent haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Krankheit, technische Störungen, Plattformausfälle, Cyberangriffe oder sonstige unvorhersehbare äußere Umstände.
11.5 Für Inhalte, Daten und Materialien, die vom Kunden bereitgestellt werden, übernimmt Affluent keinerlei Haftung.
12. Laufzeit & Kündigung (Retainer)
12.1 Retainer-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
12.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sich Retainer-Verträge automatisch um jeweils einen Monat, sofern nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.
12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Affluent insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen, schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten oder Verstoß gegen das Abwerbeverbot.
13. Datenschutz & Kommunikation
13.1 Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der DSGVO sowie dem BDSG. Näheres regelt die gesonderte Datenschutzerklärung von Affluent.
13.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Affluent ihn zur Vertragserfüllung sowie für projektbezogene Rückfragen, Updates und ergänzende Angebote per E-Mail, Telefon oder anderen geeigneten Kanälen kontaktiert. Eine Abmeldung von nicht-projektbezogener Kommunikation ist jederzeit formlos möglich.14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, da beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind bzw. der Kunde mit Auftragserteilung bestätigt, unternehmerisch zu handeln (§ 38 ZPO).
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
14.4 Alle Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
Affluent – Pier De Mite | Karl-Marx-Allee 139, 10243 Berlin | Steuer-ID: 91630857485
